Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma EMS GmbH (nachfolgend EMS Softwareservice & Beratung genannt)  

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens EMS Softwareservice & Beratung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der EMS Softwareservice & Beratung anzuzeigen. Mündliche, telefonische und telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie dienen allein der Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Auftrages, dessen Annahme wir uns vorbehalten.

2. Preise
Alle Preise, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen, der den Preis bestimmender Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung, bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderungen vorbehalten.

3. Auftragsannullierungen
Auftragsannullierungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Lieferung
Alle von EMS Softwareservice & Beratung genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Ist für die Leistung von EMS Softwareservice & Beratung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die EMS Softwareservice & Beratung eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl EMS Softwareservice & Beratung diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird EMS Softwareservice & Beratung an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von EMS Softwareservice & Beratung nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn EMS Softwareservice & Beratung nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist zur Lieferung nicht erfüllt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird EMS Softwareservice & Beratung die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht befreit.

5. Zahlung und Verzug
Alle Rechnungen der EMS Softwareservice & Beratung sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei EMS Softwareservice & Beratung. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 7 Tage in Verzug, so ist EMS Softwareservice & Beratung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

6. Abnahme
Diese Regelung gilt nur, soweit die Lieferung/Leistung von EMS Softwareservice & Beratung der Abnahme durch den Kunden bedarf oder eine solche ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde wird die Lieferungen/Leistungen von EMS Softwareservice & Beratung unverzüglich abnehmen, sobald EMS Softwareservice & Beratung die Abnahmebereitschaft dem Kunden mitteilt. Die Lieferungen/Leistungen von EMS Softwareservice & Beratung gelten als abgenommen, wenn EMS Softwareservice & Beratung ihre Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 7 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert, b) oder der Kunde den B2B-Shop oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder EMS Softwareservice & Beratung damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von EMS Softwareservice & Beratung erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Lieferungen/Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

7. Rücktrittsrecht
Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die EMS Softwareservice & Beratung nicht zu vertreten hat, so ist EMS Softwareservice & Beratung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erhält EMS Softwareservice & Beratung nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen, die auf fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so ist EMS Softwareservice & Beratung zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde trotzdem zur Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

8. Patent- und Urheberrechte
EMS Softwareservice & Beratung bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an der dem Kunden überlassenen Software, einschließlich der gesamten Dokumentation, auch wenn der Kunde sie verändert. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde nicht berechtigt,
- die Software Dritten zu überlassen
- Unterlizenzen an Dritte zu erteilen
- die Software ganz oder teilweise auf eine andere EDV-Anlage zu übertragen
- die Software zu vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung nicht zur vertragsgemässen Nutzung der Software durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern oder zur Erstellung der Sicherungskopie erfolgt
- die Software ganz oder teilweise abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, über den zulässigen Zweck des § 69e UrhG hinaus zu dekompilieren, zu entassemblieren, auf ein anderes Betriebssystem zu portieren oder in sonstiger Weise umzuarbeiten
- von der Software abgeleitete Programme herzustellen
- die ggf. überlassene Anwenderdokumentation zu vervielfältigen, zu übersetzen, abzuändern oder von der Anwenderdokumentation abgeleitete Werke herzustellen.


9. Überlassung von Software
Zwischen EMS Softwareservice & Beratung und dem Kunden wird in einem gesonderten Vertragswerk, dem Software-Mietvertrag u.a. folgendes geregelt: Vertragsgegenstand, Vertragsdauer, Leistungsumfang, Nutzungsbedingungen für beschriebene Software, Nutzung von Fremdsoftware, Beratungs- und Pflegeleistungen, Mitwirkungspflichten des Kunden, die Abnahme des Kunden, die Vergütung, die Gewährleistung, Haftung, Geheimhaltung und Datenschutz. Welche Leistungen im einzelnen von EMS Softwareservice & Beratung zu erbringen sind, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und dem Software-Mietvertrag. EMS Softwareservice & Beratung gewährt dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die in dem Lizenzschein aufgeführte spezifische Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen.


10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen gegen Kunden aus der Geschäftsverbindung bei Herausgabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vorbehaltloser Einlösung Eigentum von EMS Softwareservice & Beratung. An dem EMS-Shopsystem kann der Kunde grundsätzlich kein Eigentum erwerben.


11. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Software an den Lizenznehmer. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software unverzüglich zu prüfen und Mängel geltend zu machen.


12. Haftung
EMS Softwareservice & Beratung haftet wie folgt: Der Höhe nach unbegrenzt für Schäden, die auf Rechtsmängeln zugesicherter Eigenschaften, Arglist oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von EMS Softwareservice & Beratung beruhen. Unbegrenzt ist auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden die aus der (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die gesetzlichen Vertreter und/oder leitende Angestellte verursacht wurden oder die auf anfänglichem Unvermögen beruhen, ist die Haftung von EMS Softwareservice & Beratung wir folgt begrenzt: Auf Schäden, mit deren Entstehen man typischerweise rechnen musste, auf die Hälfte der Lizenzvergütung aus den letzten 6 Monaten für die betreffende Vertragssoftware. Auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, wenn es sich um Schäden handelt, die auf dem Verlust von Daten beruhen. Im Falle einer Inanspruchnahme von EMS Softwareservice & Beratung aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere Computerviren oder sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Im übrigen ist die Haftung für EMS Softwareservice & Beratung ausgeschlossen. EMS Softwareservice & Beratung haftet auch nicht für mangelhafte Leistungen Dritter, auf deren Leistungserfüllung sie keinen Einfluß hat, z.B. Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen (Netzbetreiber, Router, Betreiber technischer Infrastruktur) Andere technische Dienstleister (Hardware und Software). EMS Softwareservice & Beratung ist bemüht, den entsprechenden Anbieter sorgfältig auszuwählen und im Störungsfall für umgehende Abhilfe zu sorgen, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. EMS Softwareservice & Beratung trägt keinerlei Verantwortung für Inhalte, die der Kunde unter Verwendung der Software in das Internet und/oder sein Intranet stellt. Dies gilt auch dann, wenn EMS Softwareservice & Beratung den Kunden bei der Auswahl der Inhalte beraten hat. Der Kunde wird EMS Softwareservice & Beratung von jeglichen Ansprüchen freistellen, die gegen EMS Softwareservice & Beratung wegen der angeblichen oder tatsächlichen Rechtswidrigkeit von mit unserer Software verarbeiteten Inhalten gestellt werden. Sämtliche Kosten, die EMS Softwareservice & Beratung in diesem Zusammenhang entstehen, wird der Kunde erstatten. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von EMS Softwareservice & Beratung.


13. Rechtswahl
Erfüllungsort und GerichtsstandUnsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Erfüllungsort ist Nonnweiler. Der Gerichtsstand ist Nonnweiler.


14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Vertragsbedingungen, oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.
Diese Ausfertigung ersetzt alle vorher gültigen Fassungen.

66620 Nonnweiler, den 23.10.2009